AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Allgemeines
1.1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Firma Kiefer Consulting GmbH, Bahnhofstrasse 9, CH-6340 Baar, bietet unter der Marke „Cviteo“ (im folgenden „Cviteo“ genannt) Seminare, Einzelcoachings, CV-Checks, Interviewcoachings, Bewerbungsfotos und Bewerbungsvideos (Video-CVs) sowie weitere Dienstleistungen und Produkte an, die ihre Kunden bei der beruflichen Bewerbung unterstützen. Diese Dienstleistungen und Produkte werden entweder direkt, über Printwerbung (z. B. Flyer, Broschüren) oder über eine der folgenden Webseiten angeboten : www.cviteo.ch, www.cviteo.de, www.cviteo.at, www.cviteo.com (im folgenden „Webseiten“). Für sämtliche unter der Marke Cviteo angebotenen Dienstleistungen und Produkte gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingenn (im Folgenden„AGB“).
1.2 Einwilligung
Mit der Nutzung einer Dienstleistung von Cviteo, d. h. mit der Anmeldung zu einem Seminar, mit der Vereinbarung von Einzelcoaching, mit der Einwillung ein Fotoshooting durchzuführen oder ein Video zu produziere oder mit der Nutzung einer anderen Dienstleistung oder dem Erwerb eines anderen Produktes erklärt der Kunde, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und diese vollumfänglich akzeptiert.
1.3 Zeitliche Gültigkeit
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Oktober 2016. Sie gelten für alle neu abgeschlossenen Verträge mit Cviteo ab dem 1. Oktober 2016. Für alle mit Cviteo abgeschlossenen zukünftigen Verträge gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedinungen. Zukünftige überarbeitete Versionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedinungen werden ab ihrem Gültigkeitszeitpunkt auf der Webseite veröffentlicht.
1.4 Vertragsabschluss Seminare und Workshops
Der Vertragsabschluss kommt im Falle von Seminaren mit der verbindlichen elektronischen oder schriftlichen Anmeldung zu einem Seminar und der Auftragsbestätigung durch Cviteo zustande. Ohne Auftragsbestätigung durch Cviteo ist keine Vertrag und folglich auch keine Verpflichtung seitens Cviteo gegenüber dem Auftraggeber entstanden.
1.5 Vertragsabschluss Einzelcoaching und Fotoshootings
Im Falle von Einzelcoachings und Fotoshootings kommt der Vertragsabschluss mit der Absprache zwischen Cviteo (bzw. einem für Cviteo tätigen Coach oder Fotografen) und dem Kunde zustande. Dies kann mündlich, telefonisch, über Email, SMS oder sonstige elektronische Kommunikationsmittel oder auch über das Buchungssystem auf der Webseite geschehen.
1.6 Leistungsbeschreibung Seminare und Workshops
Die Inhalte und Zielsetzung eines Seminars oder Workshops werden dem Kunden während der Buchung mitgeteilt. Mit der Buchung anerkennt der Kunde diese und akzeptiert, dass eine solche Beschreibung niemals jedes Detail eines Seminars oder Workshops vorwegnehmen kann. Ausserdem anerkennt er, dass nicht jede Gruppe gleich ist und der Seminar- oder Workshopleiter den Stoff dem Lerntempo der Gruppe entsprechend evtl. etwas kürzer oder ausführlicher präsentieren kann, so dass der Lernerfolg insgesamt möglichst optimal ist.
1.7 Termine und Dauer von Veranstaltungen und Coachings
Die Dauer und genauen Termine von Coachings, Seminaren, Workshops, Fotoshootings und weiteren Veranstaltungen und Dienstleistungen werden dem Kunden mit der Buchung mitgeteilt bzw. vom Kunden während der Buchung (Buchungssysteme auf der Webseite) mitgeteilt. Eine Überziehung von solchen Terminen ist im Normalfall ausgeschlossen, da Seminarleiter und Coaches sowie Räumlichkeiten im Anschluss an einen Termin oftmals andere Verpflichtungen haben bzw. Räume für andere Termine gebucht sind.
2 Konditionen
2.1 Tarife von Standardprodukten
Für alle Dienstleistungen und Produkte von Cviteo (Standardprodukte) wird eine Tarifübersicht auf der Webseite veröffentlicht. Die Webseite enthällt stets die aktuelle und gültige Tarifübersicht. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und veröffentlichten Tarife.
2.2 Tarife im Cviteo-Shop
Ein Teil der Tarife von Standardprodukten ist im Cviteo Shop (vgl. Webseite) veröffentlich. Diese Tarife sind mit denjenigen, die in der Tarifübersicht auf der Webseite aufgeführt sind konsistent. D. h. auch für diese gilt das im vorherigen Abschnitt gesagte.
2.3 Tarife von Nicht-Standardprodukten
Wünscht der Kunde eine Dienstleistung durch Cviteo oder möchte ein Produkt erwerben, das nicht auf der Tarifübersicht aufgeführt ist (Nicht-Standardprodukt), wird ein Angebot von Cviteo unterbreitet werden, sofern diese Produkt im Leistungsspektrum von Cviteo enhalten ist. Der im Angebot aufgeführte Preis ist gültig. Der Kunde kann nicht Produkt- oder Dienstleistungspreise laut Tarifübersicht geltend machen, die seinem Ermessen nach ähnlich sind.
2.4 Abrechnung beim Einzelcoaching
Bei allen Einzelcoachingangeboten ergibt sich der Preise für die vereinbarte Zeit als Vielfaches des Stundenpreises laut Tarifübersicht. Es ist darauf zu achten, dass sich die Preise für das Einzelcoaching nach Inhalt (Bewerbungscoaching, Interviewcoaching, Drehbuch, Videodreh usw.) unterscheiden können (vgl. Tarifübersicht).
Sollte ein Einzelcoachingtermin ausnahmsweise länger als die vereinbarte Zeit dauern, werden dem Kunden je weitere angefangenen 15 Minuten 25% des Stundensatzes laut Tarifübersicht in Rechnung gestellt. Dies gilt auch dann, wenn er während des Einzelcoachings nicht explizit auf diese Zeitüberziehung hingewiesen wurde.
2.5 Zahlungsbedingungen Einzelcoaching
Im Falle von Einzelcoachings bestehen verschiedene Möglichkeiten der Zahlung. Der Betrag kann am vereinbarten Coachingtermin in bar, mit EC- oder Kreditkarte beglichen werden. Alternativ kann er innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung beglichen werden.
2.6 Zahlungsverzug beim Einzelcoaching
Nach Ablauf von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ist der Kunde automatisch und ohne eine Mahnung gestellt zu haben im Zahlungsverzug. In diesem Fall kann Cviteo einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen.
Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, ist Cviteo berechtigt, ihm weitere vereinbarte Coachings, Seminarleistungen oder sonstige Dienstleistungen vorzuenthalten, bis die ausstehende Zahlung beglichen ist.
2.7 Zahlungskonditionen Seminare und Workshops
Im Falle von Seminarbuchungen ist die Rechnung bis spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung, in jedem Fall aber vor Beginn des Seminares zu begleichen.
Wird die Zahlung nicht vor Beginn des Seminares oder Workshop ausgeführt, tritt Cviteo automatisch von dem Vertrag zurück und der Kunde ist nicht mehr berechtigt, an dem Seminar teilzunehmen. Ausserdem fallen Stornierungsgebühren an (vgl. „Rücktritt von Seminaren und Workshops durch den Kunden“).
2.8 Zahlungskonditionen bei Videoproduktionen
Bei Videoproduktionen ist eine Anzahlung von 30% vom erwarteten, finalen Rechnungsbetrag fällig. Die Produktion beginnt nach Zahlungseingang dieser Anzahlung.
Die finale Zahlung ist 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Diese erfolg nach Abschluss der Produktion und Abnahme durch den Kunden (vgl. „Abnahme einer Videoproduktion durch den Kunden“) .
Cviteo ist im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, etwaige auf dem eigenen Streamingserver veröffentlichte Videos vorrübergehend zu deaktivieren.
2.9 Absage von Einzelcoachings durch den Kunden
Der Kunde kann einen Einzelcoachingtermin (auch Fotoshooting, Interviewcoaching, Videoproduktion) bis 24 Stunden vorher per eMail oder telefonisch absagen, ohne dass ihm eine Rechnung gestellt wird.
2.10 Nicht-Erscheinen und Zuspätkommen beim Einzelcoaching
Hat der Kunden einen Termin (Liste siehe Paragraph zuvor) nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt und erscheint nicht bzw. kommt zum vereinbarten Termin zu spät, so wird ihm trotzdem die vollen Zeit in Rechnung gestellt. Er hat keinen Anspruch darauf, die versäumte Zeit unentgeltlich nachzuholen.
2.11 Rücktritt von Seminaren und Workshops durch den Kunden
Der Kunde kann bis 30 Tage vor Beginn des Seminars ohne Anfall von Stornierungsgebühren vom Seminar zurücktreten. Die Stornierung ist per Email an Cviteo zu adressieren (info@cviteo.ch). Tritt er zwischen 15 und 29 Tagen vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurück, fällt eine Stornierungsgebühr von 30 % des Seminarpreises an. Tritt er zwischen 8 und 14 Tagen vor Beginn des Seminars vom Vetrag zurück, fällt eine Stornierungsgebühr von 50 % des Seminarpreises an. Bei kurzfristigeren Stornierungen oder während der Laufzeit des Seminars schuldet der Kunde Cviteo den vollen Seminarpreis bzw. beträgt die Stornierungsgebühr 100 % des Seminarpreises.
2.12 Stellung eines Ersatzkandidaten
Die Stornierungsgebühr kann vom Kunden umgangen werden, wenn er einen Ersatzkandidaten stellt. Dies ist aber nur bis zum Seminarstart möglich, so dass sichergestellt ist, dass der Ersatzkandidat alle Inhalte eines Seminars oder Workshops in Anspruch nehmen kann. Ein Ersatzkandidat gilt erst dann als „gestellt“, wenn die persönlichen Informationen und solche, die für den Seminarstart notwendig sind, an Cviteo weitergegeben wurden und der Zahlungseingang auf dem Konto von Cviteo erfolgt ist. All dies hat vor dem Beginn des Seminars zu passieren.
2.13 Rücktritt während eines Seminars oder Workshops
Möchte ein Kandidat während eines Seminars oder Workshops zurücktreten, so ist dies ausnahmesweise möglich, wenn ein Geschäftsführungsmitglied von Cviteo diesem Vorhaben zustimmt. Eine solche Möglichkeit besteht nur bei Workshops und Seminaren, die an verschiedenen Tagen abgehalten werden. Nach erfolgter Zustimmung können ganze, nicht in Anspruch genommene Seminartage vollumfänglich in andere Coaching-Dienstleistungen oder Produkte von Cviteo umgewandelt werden. Eine Rückzahlung von nicht in Anspruch genommenen Seminartagen ist ausgeschlossen.
2.14 Absagen von Seminaren und Veranstaltungen durch Cviteo
Das garantierte oder nicht-garantierte Stattfinden von Seminaren wird auf der Webseite für jedes Seminar veröffentlicht. Melden sich nicht genügend Teilnehmer an, kann Cviteo das Seminar absagen.
Ebenfalls aus anderen Gründen (Krankheit des Seminarleiters, Nicht-mehr-Zurverfügung-stehen der Räumlichkeiten und weiteres) kann Cviteo Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Einzelcoachings, Interviewcoachings, Fotoshootings, Videotermine) absagen.
Die Teilnehmer werden in solchen Fällen so früh wie möglich von Cviteo informiert. Kann dies ausnahmsweise nicht mehr vor dem Stattfinden der Veranstaltung geschehen, hat der Teilnehmer kein Recht auf Schadenersatz für die vergebliche Anreise. Cviteo wird ihm aber Ersatztermine anbieten. Möchte er einen dieser Ersatztermine nicht in Anspruch nehmen, hat der das Recht auf Rückerstattung des im Fall von Seminare oder anderen Dienstleistungen oder Produkten im voraus entrichteten Betrages.
2.15 Änderung des Dienstleistungsortes
Cviteo hat das Recht, den Erbringungsort der Dienstleistung in zu ändern (10km Umkreis um die Stadt Zürich). Eine solche Änderung wird dem Kunden bis 24 Stunden vor Erbringung der Dienstleistung per Email mitgeteilt. Der Kunde hat aufgrund einer solchen Änderung kein ausserordentliches Rücktrittsrecht.
2.16 Kursausschluss
Stört ein Teilnehmer permanent den Unterricht, hält sich trotz mehrfacher Aufforderung durch einen Seminarleiter nicht an die Regeln des Seminares oder Workshops und gefährdet den Lernerfolg der gesamten Gruppe, hat der Seminarleiter im Namen von Cviteo das Recht, ihn vom Unterricht auszuschliessen und den Vertrag einseitig zu kündigen. Er hat in einem solchen Fall kein Recht, an weiteren Seminarveranstaltungen teilzunehmen. Er erhält in diesem Fall die Seminargebühren für alle weiteren Seminartage anteilig zurückerstattet, nicht aber für den Tag, an dem der Ausschluss passiert ist.
2.17 Keine Erfolgsgarantie wegen externer Faktoren
Alle von Cviteo angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden mit grösst möglicher Sorgfalt und unterliegen den Cviteo eigenen, hohen Qualitätsstandards. Ziel eines jeden Produktes ist es, den Kunden bei seiner Bewerbung optimal zu unterstützen bzw. bei seiner persönlichen Entwicklung.
Diese Dinge hängen aber auch vom Einsatz des Kunden selbst und einer Zahl von externen Faktoren ab, auf die Cviteo keinen Einfluss hat. Daher übernimmt Cviteo keine Garantie für das Gelingen einer konkreten Bewerbung oder einer geplanten persönlichen Entwicklung.
Etwaige Schadenersatzforderungen durch den Kunden im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen von Cviteo mit Blick auf ein angestrebtes und nicht erreichtes Ziels sind ausgeschlossen.
2.18 Verantwortung des Kunden
Der Kunde anerkennt, dass der Erfolg der verschiedenen Dienstleistungen in unabhängigigkeit einer Erfolgsgarantie (vgl. „Keine Erfolgsgarantie wegen externer Faktoren“) auch und insbesondere vom seinem Einsatz abhängig ist.
2.19 Haftungsausschluss
Bei allen von Cviteo organisierten Veranstaltungen (Einzelcoachings, Fotoshootings, Seminaren, Workshops) übernimmt Cviteo keine Haftung für entstandene Schäden. Die Benutzung der Seminarräume, die Teilnahme an Coachings und Video- oder Fotoproduktionen geschieht auf eigene Gefahr. Jeder Kunde ist daher für etwaige Schäden (Unfall, Diebstahl, Verlust u. ä.) selbst verantwortlich und hat sich selbst durch entsprechende Versicherungen vor solchen Schäden zu schützen.
2.20 Datenschutzerklärung
Cviteo und alle für Cviteo tätigen Mitarbeiter behandeln alle ihnen während der Vertragsanbahnung oder Durchführung einer Dienstleistung zur Verfügung gestellten persönlichen Informationen streng vertraulich.
Der Kunden erklärt sich einverstanden, dass alle Kundendaten, die im Zusammenhang mit einer Vertragsanbahnung oder bei einer Dienstleistung erhobenen bzw. festgehaltenen Daten (z. B. Dokumente, Fotos und weiteres) bei Buchung einer weiteren Dienstleistung an den dann zuständigen Cviteo-Mitarbeiter weitergeben werden können. Dies dient der optimalen Betreuung und der schnellstmöglichen Einarbeitung in die individuellen Fragestellungen des Kunden durch einen anderen Cviteo-Mitarbeiter.
Darüberhinaus werden alle Kundendaten ausschliesslich zu internen Zwecken verwendet. Auf keinen Fall werden persönliche Informationen des Kunden oder Arbeitsergebnisse (ach kein Bild- und Tonmaterial) an Dritte weitergegeben. Schliesslich wird durch Cviteo dafür Sorge getragen, dass keine unberechtigten Dritten auf Kundendaten zugreifen können.
2.21 Urheberrecht
Sämtliche Informationen auf der Webseite, Fotos, Videos, Dokumente (auch solche im Kreativbereich) sowie alle Werbematerialien (Flyer, Logo, Visitenkarten, Broschüren, Videos) und alle während von Seminaren oder anderen Veranstaltungen an den Kunden ausgehändigten Materialien (Seminarunterlagen, Checklisten, Arbeitsdokumente, Handouts, CV-Vorlagen und weiteres) unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen ohne Genehmigung von Cviteo weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden. Sie sind ausschliesslich für den vertraglich bestimmten Zweck reserviert und dürfen nur und ausschliesslich vom Vertragspartner verwendet werden.
2.22 Salvatorische Klausel
Sollten einelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile der AGB nicht berührt.
2.23 Links zu fremden Webseiten
Die Cviteo-Webseite enthält Links zu anderen, fremden Webseiten, für deren wechselnden Inhalte Cviteo keine Verantwortung übernimmt. Des weiteren billigt Cviteo die dort publizierten Inhalte nicht automatisch. Cviteo übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch auf solchen Webseiten publizierten Inhalte oder vorhandener Software (dies umschliesst zum Beispiel auch Viren und andere Schadsoftware) verursacht werden. Cviteo empfiehlt seinen Kunden daher unbedingt den Einsatz einer Virenschutzsoftware und einer Firewall-Software.
2.24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Verträge, die der Kunde mit Cviteo abschliesst, gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
3 Fotoproduktionen
3.1 Cviteo Fotoproduktonen
Eine Cviteo Fotoproduktion dauert 30 Minuten beim Produkt „Bewerbungsfoto“ und 45 Minuten beim Produkt „Bewerbungsfoto Plus“. Beim ersten Produkt wird der Kandidat gepudert und sind 15 Minuten Fotoshooting mit mindestens 20 gemachten Fotos sowie eine Photoshop-Nachbearbeitung enthalten. Das Foto zur Photoshop-Nachbearbeitungwird durch den Kunden ausgesucht. Ein Outfit-Wechsel ist bei diesem Produkt nicht möglich.
Beim Produkt „Bewerbungsfoto Plus“ dauert das Shooting „30 Minuten“ und es entstehen mindestens 40 Fotos. Der Kandidat wird ebenfalls vorab gepudert, ein Outfitwechsel ist bei diesem Fotoprodukt möglich und inbegriffen. Ebenfalls inbegriffen sind 3 Photoshop Nachbearbeitungen von Fotos inbegriffen, die der Kunde aussucht.
3.2 Ablauf einer Fotoproduktion
Die terminliche Buchung findet entweder telefonisch, persönlich, über Email oder durch das Buchungssystem auf der Webseite statt. Beim Shootingtermin erhält der Kandidat einen kurzen Überblick über den Ablauf und wird zunächst gepudert. Der Fotograf hilft ihm während des Shootings, die optimalen Posen zu finden und gibt immer wieder Regieanweisungen.
Die Fotos werden während des Shootings sofort auf einen Computer übertragen und geben dem Fotografen und auch dem Kunden Gelegenheit, die Resultate schnell und unkompliziert zu sichten und etwaige Korrekturen während des Shootings durchzuführen. Am Ende des Shootings sichten Fotograf und Kunde die Resultate und der Fotograf gibt Empfehlungen für die Auswahl der besten Fotos ab.
Die unbearbeiteten Fotos werden auf einem geschützen Cloud-Bereich gespeichert und der Kunde erhält meist noch am gleichen Tag per Email einen Internet-Link auf diesen Bereich, um sich für seine Favoriten zu entscheiden, die dann durch den Fotografen innerhalb von 3 Arbeitstagen per Photoshop nachbearbeitet werden (so viele, wie das jeweilige Fotoprodukt beinhaltet).
3.3 Nicht-Auswahl von Favoriten
Entscheidet sich der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Cloud-Linkes für seine Favoriten-Fotos, hat der Fotograf (sollte nicht ein anderer Termin für die Auswahl abgesprochen sein), die seiner Meinung nach für den Kunden vorteilhaftesten Fotos, bearbeitet diese per Photoshop und händigt das Ergebnis dem Kunden per Email aus. Weitere Nachbearbeitungen sind in diesem Fall ohne finanzielle Mehraufwand nicht mehr möglich.
3.4 Nachbesserungen
Cviteo hat den Anspruch, auch bei der Produktion von Bewerbungsfotos und Nachbearbeitungen beste Qualität abzuliefern. Ist ein Kunde mit der Nachbearbeitung nicht zufrieden, leistet Cviteo einmalig Nachbesserung. Dies gilt nicht für die beim Fotoshooting entstandenen unbearbeiteten Raw-Fotos. Ist der Kunden mit diesem Ergebnis nicht zufrieden, obliegt es Cviteo im Gespräch mit dem Kunden eine Lösung zu finden. Eine Verpflichtung seitens Cviteo gibt es für eine Wiederholung des Fotoshootings nicht.
3.5 Tarife
Bewerbungsfotos werden in zwei Tarifen angeboten, “Bewerbungsfoto” und “Bewerbungsfoto Plus”. Die Shootingzeit ist beim Produkt “Bewerbungsfoto” auf 15 Minuten veranschlagt, zusammen mit Vor- und Nachbereitung stehen dem Kunden 30 Minuten Betreuung zur Verfügung. Die Shootingzeit ist beim Produkt “Bewerbungsfoto Plus” auf 30 Minuten veranschlagt, zusammen mit Vor- und Nachbereitung stehen dem Kunden 45 Minuten Betreuung zur Verfügung. Sollte sich die Betreuungszeit bei diesen Produkten jeweils um mehr als 15 Minuten verlängern, wird ab dem zweiten Verlängerungsinterval (ab 46 bzw. ab 61 Minuten) für jede angefangenen 15 Minuten 50 CHF verrechnet.
4 Videoproduktion
4.1 Cviteo Videoproduktionen (insbesondere Bewerbungsvideos)
Ein Cviteo-Bewerbungsvideo ist ein maximal 3‑minütiges Video, das eine Kurzdarstellung eines Bewerbungskandidaten beinhaltet, ein Interview mit einem Bewerbungskandidaten oder ein weiterer Beleg seiner Persönlichkeit oder seiner Fähigkeiten, wie z. B. ein Kurzvortrag (Kompetenzvideo).
Das Bewerbungsvideo wird vor einer sog. Greenscreenwand gefilmt, die erlaubt, dass hinter dem Kandidaten in der Postproduktion beliebige Bilder montiert werden können.
Cviteo-Bewerbungsvideos verstehen sich mit Texteinblendungen im Vor- und Abspann und ggf. auch während des Videos, die den Namen und die Kontaktinformationen des Kandidaten beinhalten und ggf. weiteres wie z. B. Namen von Berufsstationen, wenn dies gewünscht wird.
Sie beinhalten keine aufwendigen Animationen, wie man dies zum Teil in Bewerbungsvideos von Bewerbungskandidaten für kreative Berufe sieht. Solche Animationen können ebenfalls von Cviteo bewerkstelligt werden, bedürfen aber einer getrennten Offerte nach Vorabsprache mit dem Kunden und Feststellung des genauen Leistungsumfangs.
Wünscht der Kunde ein Video, das länger als 3 Minuten dauern soll, so ist dies ebenfalls möglicht, bedarf aber ebenfalls einer getrennten Offerte nach Vorabsprache des genauen Leistungsumfangs mit dem Kunden.
Das Produkt „Bewerbungsvideo“ setzt voraus, dass der Kandidat seinen Sprechtext selber erstellt bzw. den Ablauf des Videos eingenständig plant. Der Cviteo Video-Coach sichtet diesen maximal zweimal kostenlos und gibt, falls er nicht den Standards für einen guten Sprechtext genügt, beim der ersten Sichtung qualifizierte Hinweise zur Verbesserung. Längere Zeitaufwände für die Unterstützung der Vorbereitung werden nach dem Tarif für „Beratung Videoproduktion“ (vgl. Tarifübersicht auf der Webseite) in Rechnung gestellt.
Der Videodreh ist bis maximal 60 Minuten im Produkt enhalten. Längere Zeitaufwände für den Videodreh werden nach dem Tarif für „Videodreh“ (vgl. Tarifübersicht auf der Webseite) in Rechnung gestellt. Weiter beinhaltet das Produkt die Postproduktion (Video-Schnitt) inklusive einmaliger Änderungswünsche bis maximal 60 Minuten.
Maximal 10 Hintergrundbilder werden in diesem Paket kostenlos in das Video integriert. Die Hintergrundbilder werden vom Kandidaten Cviteo inklusive gültiger Lizenzen zur Verfügung gestellt. Alternativ kann er diese auch zum Preis von „Hintergrundbilder“ (vgl. Tarifübersicht auf der Webseite) erwerben.
Ebenso wird eine Hintergrundmusik in diesem Paktet kostenlos in das Video integriert. Die Hintergrundmusik wird vom Kandidaten Cviteo inklusive gültiger Lizenz zur Verfügung gestellt. Alternativ kann sie auch zum Preis von „Hintergrundmusik“ (vgl. Tarifübersicht auf der Webseite) erworben werden.
Des weiteren ist ein Jahr Videohosting und eine 6‑monatige Aufbewahrungszeit der Quellfiles in diesem Paket enthalten.
Das Produkt „Bewerbungsvideo mit Coaching“ enthält alle im Produkt „Bewerbungsvideo“ weiter oben aufgeführten Leistungen und zusätzlich zwei Coaching-Stunden à jeweils 45 Minuten, die dazu dienen, einen Sprechtext zu entwerfen, ein Interview zu planen oder bei einer anderen Videoform den Ablauf des Videos inhaltlich und ggf. textuell zu planen.
4.2 Veröffentlichung von Videoproduktionen
Videoproduktioen werden nach Fertigstellung der Postproduktion auf dem Streamingserver von Cviteo gestellt und der Link auf das Video dem Kunden per Email ausgehändigt.
4.3 Abnahme einer Videoproduktion durch den Kunden
Nach Veröffentlichung auf dem Cviteo-Streamingserver erhält der Kunde einen Link auf das Video und teilt Cviteo die Abnahme des Videos innerhalb von 14 Tagen per Email mit. 15 Tage nach Erhalt des zuvor genannten Links gilt das Video auch ohne Email-Bestätigung durch den Kunden als abgenommen. Diese Form der Abnahme gilt sowohl für erstmalig veröffentlichte Videos wie auch für veröffentlichte Videos nach Umsetzung von Änderungswünschen durch den Kunden.
4.4 Änderungswünsche
Innerhalb von 14 Tage nach Erhalt eines Links auf ein erstmalig veröffentlichtes Video oder ein nach Umsetzung von Änderungswünschen veröffentlichtes Video kann der Kunde Anpassungs- und Änderungswünsche an dem Video per Email anbringen. Dies ist allerdings nur bis maximal 6 Monaten nach Produktion eines Videos möglich (vgl. 4.7).
4.5 Kosten für erstmalige Änderungswünsche
Sind Änderungswünsche an einer erstmalig fertiggestellten Videoproduktion innerhalb von 60 Minuten Postproduktion realisierbar, fallen keine weiteren Gebühren für den Kunden an. Erfordern diese mehr als eine Stunde Aufwand, teilt Cviteo dem Kunden diesen Mehraufwand mit und im Falle seiner Bestätigung (Email) wird ihm der über eine Stunde hinausgehende Mehraufwand in Rechnung gestellt. Es gelten die Tarife für „Weitere Änderungswünsche“ (vgl. die Tarifübersicht auf der Webseite).
4.6 Kosten für weitere Änderungswünsche
Ist eine Videoproduktion bereits einmal aufgrund von Änderungswünschen des Kunden angepasst worden, geht der Aufwand aller weiteren Änderungswünsche vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Es gelten die Tarife für „Weitere Änderungswünsche “ (vgl. die Tarifübersicht auf der Webseite).
4.7 Videoaufschaltung auf den Cviteo Streamingserver
Nach Abnahme verbleibt das durch Cviteo produzierte Kundenvideo zunächst ohne Mehrkosten auf dem eigenen Streamingserver von Cviteo. Der Kunde hat das Recht, den ihm ausgehändigten Link auf das Video zu seinem unmittelbaren Eigenbedarf zu verwenden, insbesondere zur Einbettung in seinem Lebenslauf (CV). 6 Monate nach Erstveröffentlichung wird das Video vom Streamingserver gelöscht, wenn der Kunde keine Laufzeitverlängerung der Videoaufschaltung in Auftrag gibt. Dies kann auch vorab passieren.
4.8 Laufzeitverlängerung der Videoaufschaltung
Wünscht der Kunde eine Laufzeitverlängerung der Aufschaltung seines Videos auf dem Cviteo Streamingserver, so muss er dies Cviteo per Email zur Kenntnis bringen und die Bestätigung dieses Auftrages abwarten. Nach Zahlungseingang wird das Video wieder aufgeschaltet oder bleibt weiter aufgeschaltet (vgl. „Online-Zugriff fertiges Video “, Tarifübersicht).
4.9 Bezug des Videomaterials (Quellfiles, fertiges Video)
Der Kunde kann das ungeschnittene Videomaterial einer Videoproduktion und /oder das geschnittene, finale Videofile beziehen, solange diese von Cviteo aufbewahrt werden (vgl. Archivierung). Dies ist entweder kostenlos möglich durch temporäre (2 Wochen) Zuverfügungstellung eines Linkes auf dieses Material (ftp-Zugriff oder ein Videohosting-Link wie z. B. auf Vimeo). Alternativ wird dem Kunden das Quellmaterial auf entsprechend grossen Memory-Sticks oder Festplatten zur Verfügung gestellt. Es gelten dafür die Tarife für „Erwerb fertiges Video“, „Erwerb Quellfiles“ (vgl. die Tarifübersicht auf der Webseite). Bei grösseren Files als die dort angegeben Memory-Sticks, können die Tarife über die entsprechend gross dimensionierten Medien bei Cviteo angefragt werden.
4.10 Archivierung fertiges Video
Das fertige Video (mp4-Format) wird bis 2 Jahre nach Herstellung der Produktion von Cviteo aufbewahrt. Als Stichtag gilt der Abnahmezeitpunkt des Videos durch den Kunden.
4.11 Verlängerung der Archivierungszeit fertiges Video
Möchte der Kunde, dass das fertige Video (mp4-Format) auch noch länger als 2 Jahre von Cviteo aufbewahrt wird, so kann er dies nach dem Tarif für „Archivierung fertiges Video“ (nach 2 Jahren, weiteres Jahr) bei Cviteo in Auftrag geben (vgl. die Tarifübersicht auf der Webseite).
4.12 Archivierung Quellfiles
Sämtliche Quellfiles einer Videoproduktion („Footage“) werden bis 6 Monate nach Herstellung der Produktion von Cviteo aufbewahrt. Als Stichtag gilt der Abnahmezeitpunkt des Videos durch den Kunden. In dieser Zeit sind Änderungswünsche an dem Videomaterial mit üblichem Zeitaufwand und nach dem Tarif für „Weitere Änderungswünsche“ (vgl. die Tarifübersicht auf der Webseite) und in der Qualität der Erstveröffentlichung ohne weiteres machbar.
4.13 Verlängerung der Archivierungszeit Quellfiles
Möchte der Kunde sich die Möglichkeit offenhalten, auch nach Ablauf von 6 Monaten nach Herstellung des Videos-CVs, Änderungswünsche an dem Video anzubringen oder ein neues Video mit Teilen des alten Videos zu produzieren, so kann er die Archivierungszeit des Quellmaterials nach dem Tarif für „Archivierung Quellfiles“ (nach 6 Monaten, weiteres Jahr) verlängern (vgl. die Tarifübersicht auf der Webseite).